Auch nach den Hinweisen, die das Bundesfinanzministerium mit ezollinfo 15 zur aktuellen Beurteilungs- und Beförderungssituation gegeben hat, vermisst der BDZ eine umfassende und transparente Information der Beschäftigten. Das e.zoll-info reiche nicht aus, die verworrene Situation zu erklären, betont BDZ-Chef Klaus H. Leprich. Derart tief greifende Änderungen seien keine Selbstläufer, sondern müssten im Detail vermittelt werden.
Das Bundesfinanzministerium stellt in seinem e.zoll-info 15 fest: „Das neue Beurteilungsverfahren ist mit Akzeptanzproblemen behaftet.“
Der BDZ sagt hierzu: „Die Praxis hat gezeigt, dass die Anlage 1 zu den neuen Beurteilungsrichtlinien (BRZV) als Grundlage für die Ermittlung einer Leistungsbewertung aller Besoldungsgruppen ungeeignet ist. Sie hat lediglich dazu gedient, die zuvor festgelegte Gesamtnote schlüssig zu machen – und das mit Hilfe einer Excel-Anwendung. Die Anlage 1 bedarf keiner Evaluierung; sie muss weg!“
Das Bundesfinanzministerium stellt weiter fest: „Ein Akzeptanzproblem liegt darin, dass die Richtwerte für die höchste bzw. zweithöchste Note gegenüber dem bisherigen Beurteilungsverfahren auf 10 bzw. 20 Prozent reduziert worden sind.“
Der BDZ sagt hierzu: „Nach der Neufassung der Bundeslaufbahnverordnung haben sich die Richtwerte nicht verschlechtert. Das Gegenteil ist der Fall. Nach der alten Fassung konnten lediglich 15 Prozent der zu beurteilenden Beamtinnen und Beamten die frühere Gesamtwertung „tritt erheblich hervor“ und „ausgezeichnet“ erhalten.
Schließlich stellt das Bundesfinanzministerium fest: „Es erfolgen keine monatlichen Einweisungen nach der bisherigen bundesweiten Beförderungsreihenfolge mehr, sondern zu bestimmten Zeitpunkten werden alle gleich bewerteten Beschäftigten gemeinsam, das heißt ‚im Block‘ befördert.“
Der BDZ sagt hierzu: „Aufgrund der blockweisen Beförderung ist im Gegensatz zu früher eine Beförderungseignung, die an einer Note festgemacht wird, entbehrlich. Damit die Beschäftigten einschätzen können, was ihre Note im Hinblick auf eine Beförderung wert ist, fordert der BDZ das Bundesfinanzministerium auf, anhand der durchschnittlichen Beförderungszahlen für die Jahre 2007 bis 2009 eine grobe Prognose der Beförderungsmöglichkeiten für den Beurteilungszeitraum abzugeben.“