In der Vergangenheit leisteten Beschäftigte aus verschiedenen Bereichen der Zollverwaltung zahlreiche Mehrarbeitsstunden. Da sich der Abbau dieser erheblichen Mehrarbeitsstunden als schwierig erwies und der Verfall der Ansprüche aufgrund der einjährigen Ausschlussfrist drohte, setzte sich der BDZ-geführte Hauptpersonalrat (HPR) aktiv für eine Lösung des Problems ein. Das BMF beabsichtigt nunmehr, einen Abbau von Mehrarbeitsstunden innerhalb verlängerter abgestufter Zeitfenster zu ermöglichen.
Das Bundesbeamtengesetz an sich sieht vor, dass Beamtinnen und Beamten für dienstlich angeordnete oder genehmigte Mehrarbeit innerhalb eines Jahres Dienstbefreiung zu gewähren ist. Ist dies aus zwingenden dienstlichen Gründen nicht möglich, kann eine finanzielle Abgeltung der Mehrarbeitsstunden in Form einer Mehrarbeitsvergütung in Betracht kommen. Laut einem mit BMF-Erlass vom 30. August 2016 bekanntgegebenem Rundschreiben des BMI verfallen die innerhalb des Jahreszeitraums nicht ausgeglichenen Mehrarbeitsstunden grundsätzlich ersatzlos.
Da der Abbau der Mehrarbeitsstunden nach diesen Vorgaben jedoch zu Problemen sowohl bei der Bundespolizei als auch in der Zollverwaltung führte, wurde nach Lösungen gesucht.
In der Folge hat das BMF den HPR jetzt darüber informiert, dass beabsichtigt ist, einen Abbau von Mehrarbeit, welche vor dem 1. September 2016 geleistet wurde, im Rahmen verlängerter Abrechnungszeiträume wie folgt zuzulassen:
- bis zu 500 Stunden Mehrarbeit bis zum 31. März 2019
- mehr als 500 Stunden Mehrarbeit bis zum 31. August 2019
Der HPR befasst sich zurzeit intensiv mit dem Sachverhalt, um eine akzeptable Lösung im Sinne der Beschäftigten zu finden. Bereits jetzt begrüßt der BDZ-Bundesvorsitzende und HPR-Vorsitzende Dieter Dewes die Bemühungen des BMF, eine Lösung zu finden und sich nicht nur an der einjährigen Ausschlussfrist zu orientieren.